Verkehrswertermittlung
Die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ankauf
Sie wollen eine Immobilie erwerben, sind sich jedoch nicht sicher, ob der geforderte Kaufpreis ein realistischer und damit nachhaltiger Wert der Immobilie darstellt? Dann sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Verkauf
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, sind sich jedoch über den bestmöglich zu erzielenden Kaufpreis unsicher? Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Zur Ermittlung des Marktwertes stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten von der Kaufpreisanalyse bis hin zum Vollgutachten zur Verfügung.
Erbschaft
Sie haben eine Immobilie geerbt oder sind Teil einer Erbengemeinschaft, dann stehen i.d.R. Vermögensauseinandersetzungen an für die ein Verkehrswertgutachten benötigt wird. Häufiger Anlass ist der Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes dem Finanzamt gegenüber. Bei Auflösung der Erbengemeinschaft ist ebenfalls empfehlenswert ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen.
Schenkung
Sie wollen Ihre Immobilie zu Lebzeiten auf eines Ihrer Kinder übertragen, dann empfehlen wir Ihnen ein Gutachten erstellen zu lassen. In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung der Immobilie um spätere Belastungen mit Erbschaftsteuern zu vermeiden oder zu minimieren. Ein weiterer Grund für die Übertragung der Immobilie ist der Umstand, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstehen und der Eigentümer altersbedingt nur unter äußerst schlechten Bedingungen einen Kredit bekommt.