Immobilienbewertung kosten
Das Honorar für ein Wertermittlungsgutachten ist grundsätzlich frei verhandelbar.
Unser Honorar wird in Anlehnung an die Honorarrichtlinie (Honorartabelle), Stand 2016, empfohlen vom Bundesverband der vereidigten und qualifizierten Sachverständigen, erhoben.
Je nach Standort Ihrer Immobilie fallen weitere Nebenkosten in Form von Fahrtkosten an. Sollten Sie nicht alle für die Immobilienbewertung relevanten Dokumente vorhanden haben (Grundbuchauszug), wird auch hier ein Aufpreis berechnet.
Alle Preise inkl. Nebenkosten sind in der “siehe alle Kostenpunkte auf der BVS-Tabelle” verlinkt.
In besonderen Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Je nach Bewertungsanlass besteht die Möglichkeit eine Kaufpreisanalyse, ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten in Auftrag zu geben.
Die Mindesthonorare sind der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Siehe alle Kostenpunkte auf der BVS Tabelle
- Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
- Seitenanzahl 5 bis 10
- Prüfung des/der Bodenrichtwerte
- je nach Objektart Sachwertverfahren
- je nach Objektart Ertragswertverfahren
- je nach Objektart Vergleichswertverfahren
- Anlagen inkl. Fotodokumentation
- Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
- Seitenanzahl 25 – 35
- Einschätzung der Mikro/-Makrolage
- Übersicht “durchschnittlicher” Mieten
- Prüfung des/der Bodenrichtwerte
- je nach Objektart Sachwertverfahren
- je nach Objektart Ertragswertverfahren
- je nach Objektart Vergleichswertverfahren
- Anlagen inkl. Fotodokumentation
- Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
- Seitenanzahl 60
- Einschätzung der Mikro/-Makrolage
- Übersicht “durchschnittlicher” Mieten
- Prüfung des/der Bodenrichtwerte
- je nach Objektart Sachwertverfahren
- je nach Objektart Ertragswertverfahren
- je nach Objektart Vergleichswertverfahren
- Anlagen inkl. Fotodokumentation
- anerkannt von Gerichten
- anerkannt von Banken
- anerkannt von Finanzämtern
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