Plausibilisierung bereits erstellter Gutachten
werden häufig benötigt, wenngleich ein Gutachten vorliegt. Vorrangig wird geprüft, ob das vorgelegte Gutachten formell und fachlich korrekt erstellt wurde. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Auftraggeber als Stellungnahme in Schriftform zur Verfügung gestellt. Bei grob fehlerhaften Gutachten wird empfohlen ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Die jeweilige Verfahrensweise wird ausführlich mit dem Auftraggeber besprochen. Dabei werden die Vor- und Nachteile gewissenhaft abgewogen.