Rechte und Belastungen haben mitunter einen nicht unerheblichen Werteinfluss auf eine Immobilie.
Bewertungsanlässe für Rechte und Belastungen
- Denkmalschutz
- Baulasten, Grunddienstbarkeiten
- Überbau
- Notwegerechte
- Nießbrauch
- Wohnungsrechte/Dauerwohnungsrechte
- Reallasten
- Leitungsrechte
- Mitbenutzungsrechte
- Obligatorische Rechte
- Pflegeverpflichtungen
Baulasten
Im Land Brandenburg wird seit dem 1. Juni 1994 kein Baulastenverzeichnis geführt. Seit diesem Zeitpunkt sind die zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen zu übernehmenden Verpflichtungen durch eine Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Grundstücks zu Gunsten der Gebietskörperschaft, die die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt, rechtlich zu sichern. Eingetragene Baulasten sind weiter gültig (§ 65 BbgBO).
Mit der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung wurde die Führung eines Baulastenverzeichnisses zum 01.07.2016 wieder eingeführt.