Bewertungsanlässe Steuerliche Gutachten
Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Damit sich die vereinfachte Grundbesitzbewertung nicht nachteilig auswirkt, kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der gemeine Wert am Bewertungsstichtag niedriger ist, als der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert (sog. Öffnungsklausel).
Feststellung von Werten wegen Entnahme aus bzw. Einlage in das Betriebsvermögen
Wer sich darauf beruft, dass ein als Betriebsvermögen ausgewiesenes Wirtschaftsgut vor vielen Jahren entnommen worden sei, um die Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden, muss die Entnahmehandlung nachweisen.