Schenkung

Schenkung

Sie möchten zu Lebzeiten Ihre Immobilie auf eines Ihrer Kinder übertragen? Dann empfehlen wir Ihnen ein Gutachten erstellen zu lassen. In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung der Immobilie um spätere Belastungen mit Erbschaftsteuern zu vermeiden oder zu minimieren. Ein weiterer Grund für die Übertragung der Immobilie ist der Umstand, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstehen und der Eigentümer altersbedingt nur unter äußerst schlechten Bedingungen einen Kredit bekommt. Es wird unterschieden zwischen der sogenannten reinen und der gemischten Schenkung. Auf Wunsch des Eigentümers lassen sich verschiedene Rechte eintragen lassen. Hier kann zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht unterschieden werden. Zu Ihrer Sicherheit sollte in jedem Fall ein klar formulierter Vertrag  ausgearbeitet werden.