Schenkung
Sie möchten zu Lebzeiten Ihre Immobilie auf eines Ihrer Kinder übertragen? Dann empfehlen wir Ihnen ein Gutachten erstellen zu lassen. In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung der Immobilie um spätere Belastungen mit Erbschaftsteuern zu vermeiden oder zu minimieren. Ein weiterer Grund für die Übertragung der Immobilie ist der Umstand, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstehen und der Eigentümer altersbedingt nur unter äußerst schlechten Bedingungen einen Kredit bekommt. Es wird unterschieden zwischen der sogenannten reinen und der gemischten Schenkung. Auf Wunsch des Auftraggebers (meist Eigentümer) können verschiedene Rechte berücksichtigt werden, obwohl diese am Tag der Wertermittlung noch nicht in Abt. II des Grundbuches eingetragen sind bzw. als Baulast vorliegen. Hier kann zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht unterschieden werden. Zu Ihrer Sicherheit sollte in jedem Fall ein klar formulierter Vertrag ausgearbeitet werden.