Scheidung
Bei der Scheidung können mehrere Aspekte zum Tragen kommen. Regelmäßig handelt es sich bei Scheidungen um Vermögensauseinandersetzungen. Befindet sich die Immobilie im Eigentum eines der ehelichen Vermögensgemeinschaft, dann ist bei der Ermittlung des Zugewinns unter anderem der Anfangs- und der Endwert der Immobilie zu ermitteln. Bei gemeinschaftlichem Eigentum ist in der Regel der Wert der Immobilie mit Zustellung des Scheidungsantrages zu ermitteln. Hierbei kommt es häufig vor, dass der Wertermittlungsstichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) mitunter Jahre zurück liegt.
Schiedsgutachten
Wenn Sie und Ihr aktueller Ehepartner sich über eine friedliche Lösung in Form der Vermögenswerte auseinandergesetzt haben, so macht sich das auch in Ihrem Portmonee bemerkbar. Hier kann durchaus eine vereinfachte Form des Immobilien Gutachtens empfohlen werden (Kurzgutachten). Dieses Form des Gutachtens bietet sich an, wenn Sie mit Ihrem ehelichen Partner in der selben Immobilie wohnen und sich einen Überblick über die Vermögenswerte verschaffen wollen. Diese Variante ist ausschließlich für eine friedliche Auseinandersetzung gedacht. Ein Kurzgutachten hat vor dem Gericht keinen Bestand.