Energieausweis

Der Verkäufer einer Immobilie ist verpflichtet dem Käufer bzw. dem Kaufinteressenten ohne gesonderte Nachfrage den Energieausweis für das Objekt zur Verfügung (i.d.R. bei der ersten Objektbesichtigung) zu stellen. Gleiches gilt bei Vermietung und Verpachtung. Nachstehend aufgeführte Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

Vorgaben für den Energieausweis

  • Auf Wunsch des Bundesrates ist Teil dieser Pflicht nun auch die Angabe der Energieeffizienzklasse. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, vor, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige. Auf diese Weise können sich die Energieeffizienzklassen nach und nach am Markt etablieren.
  • Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise “zugänglich” gemacht werden müssen. Nun wird festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.
  • Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).
  • Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Davon betroffen sind z.B.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken.
  • Erweiterung der bestehenden Pflicht der öffentlichen Hand zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (anfangs mehr als 500 m², ab Juli 2015 mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr).
Für gewerblich genutzte Gebäude kann von uns kein Energieausweis erstellt werden.

Siehe unsere Honorar Tabelle