Beleihungswertermittlung

Beleihungswertermittlung

Für kreditgebende Institute, wie Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen erstelle ich, als Gutachterin, für finanzwirtschaftliche Zwecke CIS HypZert (F) Beleihungswertgutachten.
Siehe § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG):
Die als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung dienende Wertermittlung ist von einem von den Kreditentscheidungen unabhängigen Gutachter vorzunehmen, der über die hierzu notwendige Berufserfahrung sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für die Beleihungswertermittlung verfügen muss.

Bewertungsanlässe Beleihungswertermittlung

  • Beantragung einer Finanzierung für den Erwerb einer Bestandsimmobilie bzw. den Bau einer Immobilie
  • vorzeitige Ablösung eines laufenden Kredites bzw. Umschuldung eines laufenden Kredites
  • Feststellung des aktuellen Bautenstandes für weitere Auszahlungen