Immobilienbewertung Kosten

Immobilienbewertung Kosten

Das Honorar für ein Wertermittlungsgutachten ist grundsätzlich frei verhandelbar.

Unser Honorar wird in Anlehnung an die Honorarrichtlinie (Honorartabelle), Stand 2022, empfohlen vom Bundesverband der vereidigten und qualifizierten Sachverständigen, erhoben.

Je nach Standort Ihrer Immobilie fallen weitere Nebenkosten in Form von Fahrtkosten an. Sollten Sie nicht alle für die Immobilienbewertung relevanten Dokumente vorhanden haben (Grundbuchauszug), wird auch hier ein Aufpreis berechnet.

Je nach Bewertungsanlass besteht die Möglichkeit eine Kaufpreisanalyse, ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten in Auftrag zu geben.
Die Mindesthonorare sind der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.

Im Fall einer Vermögensauseinandersetzung wird ausschließlich ein Vollgutachten angeboten.

Eine Übersicht über die Preise und Nebenkosten finden Sie in der Honorarrichtlinie BVS-Tabelle.

In besonderen Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Kaufpreisanlayse
ab €654
brutto (netto ab 550 €, zzgl. 19% MwSt.)
Angebot anfordern
  • Seitenanzahl circa 5 bis 10
  • Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
  • Prüfung des/der Bodenrichtwerte
  • je nach Objektart Sachwertverfahren
  • je nach Objektart Ertragswertverfahren
  • je nach Objektart Vergleichswertverfahren
  • Anlagen inkl. Fotodokumentation
Kurzgutachten
ab €1.487
brutto (netto ab 1.250€, zzgl. 19% MwSt.)
Angebot anfordern
  • Seitenanzahl circa 25 bis 35
  • Einschätzung der Mikro/-Makrolage
  • Übersicht “durchschnittlicher” Mieten
  • Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
  • Prüfung des/der Bodenrichtwerte
  • je nach Objektart Sachwertverfahren
  • je nach Objektart Ertragswertverfahren
  • je nach Objektart Vergleichswertverfahren
  • Anlagen inkl. Fotodokumentation
Vollgutachten
ab €2.142
brutto (netto ab 1.800 €,zzgl. 19% MwSt.)
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  • Seitenanzahl circa 60
  • Einschätzung der Mikro/-Makrolage
  • Übersicht “durchschnittlicher” Mieten
  • anerkannt von Gerichten
  • anerkannt von Banken
  • anerkannt von Finanzämtern
  • Ortsbesichtigung mit Objektbegehung
  • Prüfung des/der Bodenrichtwerte
  • je nach Objektart Sachwertverfahren
  • je nach Objektart Ertragswertverfahren
  • je nach Objektart Vergleichswertverfahren
  • Anlagen inkl. Fotodokumentation
  • (erforderlich bei Vermögensauseinandersetzungen)

2 Kommentare

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